Der Bewerber soll in die Lage versetzt werden, während des Tauchganges seinen Tauchkurs und Standort zu bestimmen und sicher zum Ausgangspunkt des Tauchganges zurückfinden.
Nach Abschluss des Kurses soll er
Mindestalter: 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich
Ausbildungsstufe: DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste
Anzahl der Pflichttauchgänge: 10
Sonstiges: Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
Ausbilder: VDST-CMAS-Tauchlehrer*/**/***/****
Lerneinheiten: 3
Lehrinhalte:
Anzahl der Tauchgänge: 4
Die Tauchgänge können von Land oder vom Boot aus durchgeführt werden. Sie sollen nur kurze Zeit (etwa 15 Minuten) dauern, um den Lerneffekt durch Häufigkeit zu erhöhen. Die ersten Tauchgänge sollen ohne technische Orientierungshilfen durchgeführt werden und zum Einprägen der natürlichen Gegebenheiten dienen. Die nachfolgenden Tauchgänge sollen Übungen zur technischen Orientierung enthalten.
Es soll folgendes geübt werden:
Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im theoretischen Teil in Form von Lehrgesprächen und im praktischen Teil durch zielorientierte Beobachtung.