Kosten
Beitragsordnung
Mitgliedsbeiträge Einzelpersonen ab 01.01.2016
Aufnahmegebühr | Monatsbeitrag | Jahresbeitrag | |
aktive Erwachsene | 50,00 € | 15,00 € | 180,00 € |
aktive Erwachsene, ermäßigt | 50,00 € | 10,00 € | 120,00 € |
Kinder & Jugendliche bis 17 | 0,00 € | 9,00 € | 108,00 € |
passive Erwachsene | 0,00 € | 5,00 € | 60,00 € |
Gastmitglieder | 0,00 € | gemäß Altersstufe | gemäß Altersstufe |
Familien / Eheähnliche Gemeinschaften
Aufnahmegebühr | Ermäßigung auf Monatsbeitrag | |
1. + 2. Person | wie Einzelpersonen | 10 % |
Familien (ab 3 Personen) | wie Einzelpersonen | 20 % |
Weitere Regelungen
Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus fällig und wird einmal im Jahr in einer Summe für das gesamte Jahr per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
- Für Mitgliedsbeiträge von Familien / eheähnlichen Gemeinschaften muss die Abbuchung von einem Konto in einer Summe erfolgen.
- Nach der Aufnahme des Mitglieds durch den Vorstand ist die Aufnahmegebühr fällig. Sie wird per SEPA Lastschriftverfahren eingezogen.
- Bereits gezahlte Aufnahmegebühren werden mit künftigen Forderungen für Aufnahmegebühren verrechnet.
Für Neumitglieder wird der Mitgliedsbeitrag ab dem Monat fällig, in dem die Aufnahme als Mitglied beantragt wurde und wird anteilig für das verbleibende Jahr in einer Summe per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Erwachsene mit ermäßigten Beiträgen sind Mitglieder über 17 Jahren und unter 26 Jahren, die Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende sind. Dies ist gegenüber dem Verein entsprechend nachzuweisen.
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Stand 28.10.2016