Mitgliedschaft
Beitragsordnung
Mitgliedsbeiträge Einzelpersonen ab 01.01.2016
Aufnahmegebühr | Monatsbeitrag | Jahresbeitrag | |
aktive Erwachsene | 50,00 € | 15,00 € | 180,00 € |
aktive Erwachsene, ermäßigt | 50,00 € | 10,00 € | 120,00 € |
Kinder & Jugendliche bis 17 | 0,00 € | 9,00 € | 108,00 € |
passive Erwachsene | 0,00 € | 5,00 € | 60,00 € |
Gastmitglieder | 0,00 € | gemäß Altersstufe | gemäß Altersstufe |
Familien / Eheähnliche Gemeinschaften
Aufnahmegebühr | Ermäßigung auf Monatsbeitrag | |
1. + 2. Person | wie Einzelpersonen | 10 % |
Familien (ab 3 Personen) | wie Einzelpersonen | 20 % |
Weitere Regelungen
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Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus fällig und wird einmal im Jahr in einer Summe für das gesamte Jahr per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
- Für Mitgliedsbeiträge von Familien / eheähnlichen Gemeinschaften muss die Abbuchung von einem Konto in einer Summe erfolgen.
- Nach der Aufnahme des Mitglieds durch den Vorstand ist die Aufnahmegebühr fällig. Sie wird per SEPA Lastschriftverfahren eingezogen.
- Bereits gezahlte Aufnahmegebühren werden mit künftigen Forderungen für Aufnahmegebühren verrechnet.
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Für Neumitglieder wird der Mitgliedsbeitrag ab dem Monat fällig, in dem die Aufnahme als Mitglied beantragt wurde und wird anteilig für das verbleibende Jahr in einer Summe per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
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Erwachsene mit ermäßigten Beiträgen sind Mitglieder über 17 Jahren und unter 26 Jahren, die Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende sind. Dies ist gegenüber dem Verein entsprechend nachzuweisen.
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Stand 28.10.2016